Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Swiss Trail Camps allgemeine Geschäftsbedingungen
    • Swiss Trail Camps Vertretung
    • Fälligkeitsdatum der Zahlung
    • Stornierungsbedinungen
    • Annullierung im Falle von Änderungen der staatlichen Vorschriften aufgrund von COVID-19
    • Nicht genutzter Teil der Reise
    • Änderungen durch Sie
    • Stornierungen oder Änderungen durch uns und Flexibilität
    • Fotografie
    • Selbstgeführte Touren
    • Reiserücktritt und Reiseversicherung 
    • Medizinische Überlegungen
    • Ihre Pflichten als Reiseteilnehmer
    • Unsere rechtlichen Grenzen
    • Freisetzungen und damit zusammenhängende Bestimmungen
  2. Swiss Trail Camps Richtlinie Covid-19
  3. Rettungsversicherung
    • Internationale Vereinigung für Trail Running

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte sorgfältig lesen. Dies ist ein rechtsverbindlicher Vertrag.

Swiss Trail Camps Vertretung

Julienne Horbach ist Gründerin von Swiss Trail Camps.

Julienne Horbach vertritt Swiss Trail Camps. Der Name „Swiss Trail Camps“ dient als Marketingname. Der Name „Swiss Trail Camps“ wird in diesem Vertrag verwendet. 

Fälligkeitsdatum der Zahlung

Die Zahlungen sind 14 Tage nach der Buchung fällig. Eine nicht fristgerechte Zahlung gilt als Stornierungsgrund, in diesem Fall werden unsere Stornierungsgebühren fällig.

Stornierungsbedinungen

Stornierungen müssen schriftlich E-Mail erfolgen und unterliegen den folgenden Gebühren pro Gast:

  • Mehr als 90 Tage vor der Abreise: 10% des Reisepreises
  • 46-90 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
  • 31-45 Tage vor Abreise: 50% des Reisepreises
  • 0-30 Tage vor Abreise: 100% des Reisepreises


Stornierungsbedingungen Eiger Ultra Trail & adidas Terrex Infinite Trails

Das Swiss Trail Camp bietet spezielle Konditionen für die Teilnehmer. Teilnehmer des Grindelwald Trail Camps erhalten einen garantierten Startplatz für den Eiger Ultra Trail. Nach erfolgreicher Anmeldung zum Eiger Ultra Trail Rennen ist eine Stornierung des Camps oder des Eiger Ultra Trails nicht mehr möglich.

Ungenutzter Teil der Reise

Es werden keine Rückerstattungen für nicht in Anspruch genommene Teile einer Reise gewährt, sobald die Reise begonnen hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Fall, dass Sie eine Reise aus irgendeinem Grund verlassen, das Abreisedatum oder eine Aktivität verpassen oder von einer Reise ausgeschlossen werden müssen. Es gibt keine Ausnahmen von dieser Stornierungs- und Rückerstattungspolitik, auch nicht aus Gründen, die mit dem Wetter, Unruhen, persönlichen, familiären oder medizinischen Notfällen oder anderen Umständen außerhalb unserer Kontrolle zusammenhängen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiseversicherung.

Änderungen durch Sie

Wenn Sie nach der Bestätigung Ihrer Reise Änderungen vornehmen müssen, z. B. Hinzufügen oder Abziehen von Nächten, Änderung von Terminen, Hotels oder Mahlzeitenplänen, helfen wir Ihnen gerne, wenn wir können. 

Denken Sie daran, dass Änderungen nicht immer möglich sind, insbesondere wenn eine Änderung Auswirkungen auf die folgenden Nächte hat. Darüber hinaus erheben unsere externen Anbieter, einschließlich Hotels, oft zusätzliche Gebühren oder Strafen für Änderungen und Stornierungen. Es liegt daher in unserem alleinigen Ermessen, ob wir einen Änderungsantrag annehmen. Wenn wir Ihren Antrag annehmen, werden Sie gebeten, eine Verwaltungsgebühr von 300 CHF/Person zu zahlen, zusätzlich zu den neu anfallenden Kosten, die erheblich sein können. Änderungsanträge sollten schriftlich per E-Mail gestellt werden.

Stornierungen oder Änderungen durch uns und Flexibilität

Schweizer Trail Camps behält sich das Recht vor, ein Camp abzusagen oder zu verschieben, wenn die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Wir behalten uns das Recht vor, jede Reise ohne Vorankündigung zu stornieren, zu ändern oder zu modifizieren, aus welchem Grund auch immer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Sicherheit, den Komfort und/oder das Wohlergehen der Reiseteilnehmer und aufgrund von Umständen höherer Gewalt, d.h. Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen und uns daran hindern, die Reise wie geplant durchzuführen. Dies schließt das Recht ein, Reiseleiter und Unterkünfte in den Reiseunterlagen zu ersetzen oder auszutauschen, die Reihenfolge der besuchten Orte zu ändern und andere Änderungen am Reiseplan vorzunehmen. 

Sollten wir aufgrund höherer Gewalt gezwungen sein, Ihre Reise erheblich zu ändern oder zu stornieren, was selten vorkommt, werden wir Sie so schnell wie möglich darüber informieren. Unter diesen Umständen können Sie eine der folgenden Optionen wählen: 

  1. unser Angebot einer vergleichbaren Ersatzreise annehmen, die nach unserem alleinigen Ermessen und je nach Verfügbarkeit angeboten wird, oder
  2. Sie erhalten eine Rückerstattung aller gezahlten Gelder abzüglich der an Drittanbieter geleisteten nicht erstattungsfähigen Anzahlungen.

Wenn Sie ein Angebot für eine Ersatzreise annehmen:

  1. Wenn der Preis niedriger ist als der ursprüngliche Reisepreis, erhalten Sie den Differenzbetrag zurück, oder
  2. Wenn die Kosten für die Ersatzreise höher sind als die Kosten für die ursprüngliche Reise, müssen Sie die Differenz zahlen.

Fotografie

Swiss Trail Camps  behält sich das Recht vor, während der Durchführung einer Tour oder eines Teils davon Fotos oder Videos zu machen und die daraus resultierenden Fotos, Videos oder Aufnahmen für Werbezwecke oder kommerzielle Zwecke zu verwenden. 

Mit der Buchung einer Swiss Trail Camps Reise erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bilder von Swiss Trail Camps ohne Entschädigung des Teilnehmers verwendet wird. 

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Bilder verwendet werden, müssen Sie dies Swiss Trail Camps vor der Abreise schriftlich mitteilen.

Selbstgeführte Touren

Jede individuelle oder selbstgeführte Reiseroute kann je nach Verfügbarkeit der Hotels geändert werden. Wenn Sie Änderungen an Ihrer Reise vornehmen müssen, werden wir natürlich unser Bestes tun, um Ihre Änderungswünsche zu berücksichtigen, was jedoch nicht immer möglich ist.

Für Änderungen, die der Kunde nach der Anzahlung vornimmt, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200/Person erhoben. Entstehen durch die Änderung Kosten, so werden diese zusätzlich zur Servicegebühr berechnet. Die Teilnahme an einer selbstgeführten Tour von Swiss Trail Camps erfolgt auf eigene Gefahr. Swiss Trail Camps kann nicht verantwortlich gemacht werden für schlechtes Wetter, Streckensperrungen, Verletzungen, Verluste oder Schäden während Ihrer Reise. 

Reiserücktritt und Reiseversicherung

Obwohl wir keine Reiserücktrittsversicherung verlangen, wird eine Reiserücktritts- und Reiseversicherung zum Schutz Ihrer Investition für den Fall, dass Sie Ihre Reise stornieren müssen, dringend empfohlen. Eine Reiserücktrittsversicherung kann die einzige Möglichkeit sein, eine Erstattung für Flüge und andere nicht erstattungsfähige Kosten zu erhalten, falls eine unserer Reisen aus irgendeinem Grund storniert wird.

Medizinische Erwägungen

Wenn Sie gesundheitliche oder psychische Probleme haben, sollten Sie uns dies rechtzeitig vor der Abreise mitteilen, damit wir gegebenenfalls zusätzliche Vorkehrungen treffen können. Sie können dies bei der Anmeldung zu Ihrer Reise tun, indem Sie das dafür vorgesehene Kommentarfeld benutzen. 

Schweizer Trail Camps und seine Angestellten, Agenten, Reiseleiter, Tochtergesellschaften und Partner (im Folgenden „Partner“) haben das Recht, jederzeit vor und während der Reise jemanden zu disqualifizieren, wenn sie der Meinung sind, dass der Reiseteilnehmer geistig oder körperlich nicht in der Lage ist, die Reise fortzusetzen, und/oder wenn die weitere Teilnahme des Reiseteilnehmers die Sicherheit der Gruppe oder seine eigene Sicherheit gefährdet. Swiss Trail Camps behält sich das Recht vor, alternative Aktivitäten und den Weitertransport anzubieten, wenn der Leiter feststellt, dass der Teilnehmer geistig oder körperlich nicht in der Lage ist, die Tagesaktivitäten in angemessener Zeit zu absolvieren, oder wenn die Teilnahme ein erhöhtes Verletzungsrisiko für den Teilnehmer darstellt. 

Swiss Trail Camps ist keine medizinische Einrichtung und übernimmt daher keine Verantwortung für medizinische Beratung, Medikamente oder Impfungen, die Sie oder Ihr Arzt für Ihre sichere Teilnahme für notwendig erachten. Für schwerwiegende Probleme stehen oft keine Krankenhäuser zur Verfügung, und die Evakuierung kann langwierig, schwierig und teuer sein. 

Swiss Trail Camps übernimmt keine Haftung für die medizinische Versorgung. Indem Sie sich für Ihre Reise anmelden und diese Bedingungen akzeptieren, erklären Sie sich damit einverstanden, die Kosten für die Evakuierung im Notfall und die medizinische Notfallversorgung zu übernehmen.

Ihre Pflichten als Reiseteilnehmer

Mit der Teilnahme an einer Swiss Trail Camps Reise übernehmen Sie bestimmte Verpflichtungen gegenüber Swiss Trail Camps und den anderen Reiseteilnehmern. Es liegt in Ihrer Verantwortung:

  • Verstehen Sie die Bedingungen, die in der Swiss Trail Camps Reisebewertung Ihrer gewählten Reise enthalten sind.
  • Wählen Sie eine Reise, die Ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht.
  • Bereiten Sie sich auf die Reise vor, indem Sie sich mit der Reiseroute und den von Swiss Trail Camps zugesandten Unterlagen vertraut machen.
  • Bringen Sie eine geeignete Ausrüstung und Kleidung mit (obligatorische Ausrüstung), wie von Swiss Trail Camps empfohlen.
  • Befolgen Sie rücksichtsvolle Standards der persönlichen Hygiene, um das Risiko der Ansteckung mit Krankheiten zu verringern.
  • Verhalten Sie sich rücksichtsvoll im Umgang mit anderen Reiseteilnehmern und respektieren Sie deren Gewohnheiten.
  • Wir respektieren die Gebiete, in denen wir unterwegs sind, indem wir umweltfreundliche Produkte verwenden, auf den festgelegten Routen bleiben und keine Abfälle hinterlassen.
  • Sich an die Anweisungen/Regeln/Outdoor-Ethik zu halten, die von Swiss Trail Camps oder seinen Partnern geschrieben oder kommuniziert werden.
  • Reisen Sie in einem Tempo, das mit der Sicherheit der Gruppe vereinbar ist und das vom Reiseleiter gesteuert wird. Wenn der Reiseleiter entscheidet, dass Sie nicht in dem Tempo unterwegs sind, das für die Sicherheit der Gruppe erforderlich ist, oder wenn Sie es vorziehen, eine andere Route als der Rest der Gruppe zu nehmen, sind Sie für Ihre eigene Sicherheit sowie für alle anfallenden Kosten, z. B. für den Transport, verantwortlich.

Swiss Trail Camps behält sich das Recht vor, eine Person als Reiseteilnehmer abzulehnen, wenn ihr Verhalten, ihre Gesundheit oder ihr psychischer Zustand die Durchführung der Reise beeinträchtigt.

Unsere rechtlichen Beschränkungen

Swiss Trail Camps kann Verträge mit unabhängigen Vertragspartnern abschliessen, um Transport-, Führungs- und / oder alle anderen damit verbundenen Reiseleistungen zu erbringen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Verletzungen, Verluste oder Schäden an Personen oder Eigentum, die in Verbindung mit einer von einem unabhängigen Auftragnehmer erbrachten Dienstleistung entstehen oder die sich direkt aus den folgenden Umständen ergeben: Höhere Gewalt, Inhaftierung, Belästigung, Terrorismus, Diebstahl, Diebstahl, höhere Gewalt, innere Unruhen, staatliche Beschränkungen oder Vorschriften, Streiks, Verspätungen und Kosten aufgrund von Quarantäne, Versagen eines Transportmittels bei der planmäßigen Ankunft oder Abfahrt, Unstimmigkeiten oder Änderungen bei Transit- oder Hoteldienstleistungen, auf die wir keinen Einfluss haben. 

Wir behalten uns das Recht vor, die Reiseroute in angemessenem Umfang zu ändern, wenn dies für den Komfort und das Wohlbefinden der Reiseteilnehmer ratsam erscheint. Mit dem Akzeptieren dieser Bedingungen und der Anmeldung zu dieser Reise von Swiss Trail Camps erklärt sich der Teilnehmer mit den oben genannten Bedingungen und Konditionen einverstanden.

Freisetzungen und damit zusammenhängende Bestimmungen

Mit der Teilnahme an einer Swiss Trail Camps Reise erklären Sie sich mit den folgenden Punkten einverstanden:

Freigabe

Ich/wir entbinde(n) Swiss Trail Camps, seine Eigentümer und Partner sowie deren Nachfolger und Bevollmächtigte (nachfolgend die „entbundenen Parteien“) von jeglicher Haftung, Klagen, Ansprüchen und Forderungen, Handlungen oder Schäden (einschließlich Anwaltskosten und Auslagen), die mir aus der Teilnahme an Aktivitäten unter der Leitung von Swiss Trail Camps entstehen  einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Ansprüche wegen Sachschäden, Personenschäden oder widerrechtlicher Tötung. Diese Freistellung ist für meine Erben, Bevollmächtigten und Vertreter bindend.

Diese Freistellung umfasst unter anderem Ansprüche wegen Fahrlässigkeit der freigestellten Parteien und Ansprüche aus verschuldensunabhängiger Haftung für ungewöhnlich gefährliche Aktivitäten. Diese Freistellung erstreckt sich nicht auf Ansprüche wegen grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichen oder rücksichtslosen Fehlverhaltens oder sonstiger Verbindlichkeiten, die nach geltendem Recht nicht vertraglich freigestellt werden können. Ich/wir verpflichte(n) mich/uns auch, die freigestellten Parteien NICHT zu verklagen oder Ansprüche gegen sie geltend zu machen für Tod, Verletzungen, Verlust oder Schäden, die auf der Reise auftreten.

Medizinische Freigabe

Im Falle eines Notfalls erkläre(n) ich/wir mich(n) damit einverstanden, dass Swiss Trail Camps und seine Mitarbeiter eine eventuell notwendige medizinische Behandlung durchführen. Ich/wir ermächtige(n) hiermit den/die Leiter(in) der Aktivität, die für meine Gesundheit und Sicherheit notwendigen medizinischen Ratschläge und Dienstleistungen einzuholen, und ich/wir willige(n) ein, alle medizinischen Informationen, die der/die Leiter(in) für notwendig erachtet, an jeden medizinischen Anbieter weiterzugeben. Ich/wir erkläre(n) mich/uns auch bereit, die finanzielle Verantwortung für die medizinische Behandlung zu übernehmen. Ich/wir erkenne(n) an, dass Krankenhauseinrichtungen, qualifizierte medizinische Versorgung und medizinische Notfallevakuierung während Teilen der Reise begrenzt oder nicht verfügbar sein können und, falls verfügbar, teuer sein können. 

Mir/uns ist bekannt, dass Swiss Trail Camps keine Verantwortung für die medizinische Versorgung während der Reise übernimmt und ich/wir für die medizinische Versorgung und/oder Evakuierung selbst aufkommen muss/ müssen. Als Gegenleistung für die Erlaubnis, an der Reise teilzunehmen, erkläre(n) ich/wir mich/uns mit den in diesem Dokument enthaltenen Bedingungen einverstanden.

Risikobewusstsein

Ich/wir verstehe(n) die Natur des Trailrunnings in den Alpen und ich/wir habe(n) mich/uns für die Teilnahme entschieden und sehe(n) keinen Grund, warum ich/wir körperlich oder geistig nicht in der Lage bin(n), die erforderlichen Handlungen auszuführen, um ein Swiss Trail Camps sicher zu bewältigen  Trail Running Trip. Ich bin mir / wir sind uns bewusst und verstehen, dass die Aktivitäten, an denen ich / wir unter der Leitung von Swiss Trail Camps  und seinen Partnern teilnehmen, potentiell gefährlich sind und dass alle Aktivitäten in der freien Natur mit Risiken verbunden sind. Zu diesen Risiken gehören unter anderem schlechtes Wetter, Gefahren beim Trailrunning, Wandern auf Bergpfaden, allgemeine Aktivitäten im Freien sowie Reisen mit Bahn, Bus, Standseilbahn und Schwebebahn. Zu den Risiken, die mit solchen Tätigkeiten verbunden sind, gehören unter anderem schwere Körperverletzungen, wie dauerhafte Behinderungen, Lähmungen und Tod. 

Es gibt viele Risiken, die aus vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Gründen entstehen können (z. B. Steinschlag von oben, der die Teilnehmer trifft). Mir/uns ist bewusst, dass diese Risiken durch meine eigenen Handlungen oder Unterlassungen sowie durch die Handlungen oder Unterlassungen der anderen Teilnehmer und der Mitarbeiter von Swiss Trail Camps  verursacht werden können. 

Alle Entscheidungen, die von Mitarbeitern von Swiss Trail Camps getroffen werden, sind Teil der Risiken der oben genannten Aktivitäten. Mir/uns ist auch bewusst, dass es andere Risiken und wirtschaftliche oder soziale Verluste geben kann, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar sind. Ich/wir akzeptiere(n) alle Risiken und Verantwortlichkeiten, Kosten, Schäden und Verluste, die mir durch die Teilnahme an diesen Aktivitäten entstehen können.

Entschädigung

Ich/wir verpflichte(n) mich/uns hiermit, Swiss Trail Camps schadlos zu halten und seine Partner für alle Prozesskosten, Anwaltsgebühren, Verluste, Haftungen, Schäden oder Kosten, die sich aus einer Forderung ergeben, die sich aus meiner Teilnahme an einem Swiss Trail Camps Reise, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 

Dies ist ein rechtsverbindlicher Vertrag. 

Ich/wir habe(n) diese Vereinbarung gelesen und verstehe(n) sie voll und ganz und bin(sind) mir(uns) über ihren Inhalt und Zusammenhang voll bewusst. Mir/uns ist bewusst, dass es sich um einen rechtsgültigen Vertrag handelt und dass dies eine Haftungsfreistellung ist. Mit der Einreichung dieser Reisebuchung und der Zahlung der Anzahlung erkläre(n) ich/wir mich/uns mit den oben genannten Bedingungen einverstanden. 

Wenn der Reiseteilnehmer unter 18 Jahre alt ist, ist die Reservierung und Bezahlung durch einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten erforderlich, und die Reservierung und Bezahlung durch den Elternteil oder Erziehungsberechtigten stellt dessen Zustimmung zu den oben genannten Bedingungen dar.

2. Swiss Trail Camps Richtlinie Covid-19

Während einer Reise mit Swiss Trail Camps werden die Reiseteilnehmer aufgefordert, sich an unsere Covid-19-Sicherheitspolitik zu halten. Ab dem 22. März 2022 sieht diese Politik wie folgt aus:

Nicht-Beteiligung

Sie können nicht an einer Swiss Trail Camps Reise teilnehmen, wenn Sie derzeit positiv auf Covid-19 getestet werden. Alle anfallenden Reisekosten gehen zu Ihren Lasten oder zu Lasten der zahlenden Partei.

Impfungen

Swiss Trail Camps empfiehlt seinen Gästen dringend einen vollständigen Impfschutz gegen Covid, auch wenn dieser nicht vorgeschrieben ist.

Hier ist der Grund dafür. Auch wenn Sie sich selbst als wenig ansteckungsgefährdet einschätzen, kann es sein, dass Sie sich in einem Umfeld mit hohem Risiko wiederfinden, z. B. bei einem unvorhergesehenen Besuch oder einem Treffen mit jemandem, der das Übertragungsrisiko weniger sorgfältig vermieden hat als Sie.

Auf dem Weg

Wir halten die beim Trailrunning üblichen Abstände für ausreichend, um eine Virusübertragung zu vermeiden. Alle verfügbaren Erkenntnisse deuten darauf hin, dass das Übertragungsrisiko in der freien Natur sehr gering ist.

Händewaschen und Handdesinfektionsmittel

Regelmäßiges Händewaschen wird empfohlen. Jeder Reisende sollte ein Handdesinfektionsmittel bei sich haben und es verwenden, wenn das Händewaschen nicht möglich ist.

Persönliche Verantwortung

Gäste und Guides sollten während des Swiss Trail Camps  auf Aktivitäten mit erhöhtem Covid-Risiko verzichten, wie z.B. auf Veranstaltungen mit grösseren Gruppen in geschlossenen Räumen.

Wenn Sie Symptome haben

Wenn ein Guide oder Gast mögliche Covid-Symptome wie Schmerzen, Husten, Fieber oder Müdigkeit verspürt, muss er dies Swiss Trail Camps  melden und darf nicht am Lauf teilnehmen.

 

3. Rettungsversicherung

Die Rettungsdienste in den Alpen sind im Allgemeinen ausgezeichnet und weithin verfügbar. Die Rettungskosten und -maßnahmen variieren jedoch stark zwischen den einzelnen Alpenländern. Die Kosten für die Rettung hängen auch von Ihrem Wohnsitzland und den Bedingungen Ihrer persönlichen Krankenversicherung ab. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Police zu überprüfen und sich an Ihren persönlichen Versicherer zu wenden. 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, was Ihre persönliche Krankenversicherung abdeckt, oder wenn Sie einfach einen zuverlässigen Versicherungsschutz über die Alpen hinweg sicherstellen wollen, können Sie eine Rettungsversicherung der ITRA, der International Trail Running Association, mit Sitz in der Schweiz in Betracht ziehen. Die ITRA ist eine gemeinnützige Organisation, die die Werte des Trailrunnings, seine Vielfalt, die Sicherheit der Rennen und die Gesundheit der Läufer fördert und die Entwicklung des Trailrunnings vorantreibt.

Der Versicherungsschutz gilt für ein Jahr. Wenn Sie sich also während der Laufzeit Ihrer Mitgliedschaft beim Trailrunning verletzen, bleibt Ihr Versicherungsschutz bestehen.